| Der Hersteller hat eine Anleitung für Betrieb und Wartung mitzuliefern. | |
| Der Betreiber ist vom Hersteller einzuweisen. | |
| Die Wartung ist von einem Fachmann durchzuführen. | |
| Bei Arbeiten
an Kläranlagen sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Eine spezifische Vorschrift für Kläranlagen gibt es nicht, es sind aber insbesondere zu beachten: “UVV Allgemeine Vorschriften”, “UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” und “Sicherheitsregeln für die Abwasserbehandlungsanlagen”. |
| Wartungen sind 3 x im Jahr in Abständen von 4 Monaten durchzuführen. | |
| Einsichtnahme in das Betriebsbuch (Soll-Ist Vergleich). | |
| Funktionskontrolle. | |
| Wartung der maschinellen Einrichtungen. | |
| Einstellen optimaler Betriebswerte. | |
| Feststellung der Schlammspiegelhöhe. | |
| Allgemeine Reinigungsarbeiten. | |
| Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage. |
| Temperatur | |
| pH-Wert | |
| absetzbare Stoffe | |
| Durchsichtigkeit | |
| BSB5 | |
| Sauerstoffkonzentration (nur bei Anlagen mit Belebungsbecken). | |
| Über die Wartung ist ein Wartungsbericht zu erstellen und dem Betreiber auszuhändigen. |
Das Wartungsangebot A - Der Vollservice
-
3 x Wartung pro Jahr
Laboranalyse bei jeder 2. Wartung
Das Wartungsangebot B - Kordes/
Betreiber - Service -
3 x Wartung pro Jahr
Laboranalyse bei jeder 2. Wartung
Das Wartungsangebot C - Teilservice
-
2 x Wartung pro Jahr
Laboranalyse bei jeder 2. Wartung
Das Wartungsangebot D - Teilservice
-
2 x Wartung pro Jahr
Laboranalyse bei jeder Wartung
Der Inspektionsvertrag
1 Sichtkontrolle pro Jahr